Sie für uns!
Wenn auch Sie wollen, dass sich unsere Stadt weiter entwickelt, lebenswert bleibt und lebenswerter wird, würden wir uns freuen, Sie für die Mitarbeit und natürlich auf für eine Mitgliedschaft gewinnen zu können. Suchen Sie den Kontakt – seien Sie uns willkommen!
Helfen Sie mit, unterstützen Sie den CDU Stadtverband!
Wir freuen wir uns über Ihre Spende! Spenden bedeuten für uns konkrete Hilfe bei der wirksamen Vermittlung unserer Politik in der Öffentlichkeit. Denn politische Kommunikation in einer modernen Mediengesellschaft kostet viel Geld.
Sind Sie der Meinung, dass die CDU ihre Aktivitäten und Ziele noch besser kommunizieren muss?
Haben Sie wenig Zeit, wollen der CDU aber helfen?
Oder wollen Sie die CDU unverbindlich unterstützen, aber (noch) nicht Mitglied werden?
Wenn Sie diese Fragen für sich bejahen können, haben wir eine Bitte:
Helfen Sie mit, die Menschen von der Christlich Demokratischen Union zu überzeugen. Engagieren Sie sich und spenden Sie für eine starke CDU.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Spende per Überweisung oder Scheck
Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar.
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Bankdaten
Kontoinhaber: CDU Hofgeismar
Institut / BLZ: Kasseler Bank / 52090000
Kontonummer: 165198301
Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung schicken können.
Spende per Scheck
Möchten Sie uns einen Scheck zusenden, so adressieren Sie Ihren Brief bitte an:
CDU-Stadtverband Hofgeismar
Vorsitzender
Herr Maik Sembowski
Weitzscher Garten 3
34369 Hofgeismar
Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Weitere Informationen gemäß dem aktuellen Parteiengesetz vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2004
Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- Euro übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundesdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 1.000 Euro betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.