Bezugnehmend auf den Artikel HNA, Ausgabe vom 29.01.2011 „Vialon ist nicht neutral“ und die persönlichen Erklärungen von Herrn Peter Nissen, Herrn Dr. Knoche und Herrn Frank Nikutta zu Beginn der Stadtverordnetensitzung am 31.01.2011 gebe ich hiermit folgende persönliche Erklärung ab:
In o. g. Artikel wird mir durch den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Herr Nissen vorgeworfen, gegen die Neutralitätspflicht zu verstoßen. Diesen Tenor spiegeln auch die drei abgegebenen persönlichen Erklärungen wieder. Gegen diesen Vorwurf verwahre ich mich in aller Form.
Konkret wird angeführt, dass der Ältestenrat als wichtigstes Gremium der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofgeismar durch mich konsequent außer Kraft gesetzt und Entscheidungen zum Verfahrensablauf aus nicht nachvollziehbaren Gründen von mir allein gefällt werden. Weiterhin wird ausgeführt, dass ich damit dem Ältestenrat die Legitimation entziehe.
Richtig ist, dass lt. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Hofgeismar unter III. Ältestenrat, § 9 (2) der Ältestenrat das vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung (i. d. F. Stadtverordnetenvorsteherin) bei der Führung der Geschäfte unterstützt. Wichtig und in diesem Falle entscheidend ist jedoch die Regelung unter § 9 (3) Der Ältestenrat kann beraten und Empfehlungen abgeben, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse haben nur empfehlenden Charakter.
Der Stadtverordnetenvorsteherin bleibt es damit vorbehalten, der jeweiligen Empfehlung zu folgen oder nicht. Diese Entscheidung fälle ich nicht nach Gutdünken oder indem ich Partei ergreife, sondern die Situation abwäge und das Für und Wider sorgfältig prüfe. Natürlich bin ich bestrebt, den Empfehlungen des Ältestenrates zu folgen. Dennoch kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass die Entscheidung aus konkreten Gründen, z. B. terminliche Probleme durch mich anders ausfällt. Damit nehme ich lediglich das mir zustehende Recht der endgültigen Entscheidung in Anspruch – vom Entzug der Legitimation des Ältestenrates kann hier keine Rede sein.
Folgende Beispiele wurden angeführt:
Beschluss des Ältestenrates, die Sitzung vom 17.12. auf den 13.12.2010 zu verlegen
Während der genannten Zeit befand ich mich in stationärer Behandlung im Krankenhaus (01.12. – 17.12.2010). Da meine Stellvertreterin während der Sitzung des Ältestenrates anwesend war, war ihr die Beschlusslage bekannt und sie hätte dafür Sorge tragen können, dass die Sitzung am 13.12. stattfinden kann und damit die Terminfestlegung verändern.
Forderung des Ältestenrates aus der Sitzung vom 12.01.2011, den Steuerberater zur Fragen der Insolvenz der Besitzgesellschaft nicht anzuhören.
Aus rechtlichen Gründen ist es dem Bürgermeister jederzeit möglich, Sachverständige anzuhören. Die Möglichkeit, vom diesem Recht Gebrauch zu machen, muss ihm gewährt werden, außerdem gab es zu dieser Sondersitzung keine vorhergehende HFU Sitzung.
Eigenmächtige Festlegung des zweiten Teils der Sondersitzung auf den 24. Januar 2011 – entgegen dem Antrag der SPD
Hierzu ist anzuführen, dass entgegen der Darstellung im HNA-Artikel die SPD als Termin nicht den 19.01. sondern den 20.01. vorgeschlagen hatte. Der entsprechende Antrag ging im Rathaus am Freitag, dem 14.01.2011 um 14:35 Uhr im Rathaus ein. Es ist sämtlichen Mandatsträgern hinlänglich bekannt, dass die Verwaltung zu dieser Zeit nicht mehr besetzt und eine Bearbeitung somit nicht mehr möglich ist. Die verspätete Abgabe resultierte aus der Tatsache, dass während der Verwaltungszeiten die erforderlichen 10 Unterschriften für den Antrag noch nicht vorlagen und dieser so nicht bearbeitet werden konnte. Dem Antrag nicht zu entsprechen hatte demnach ausschließlich formale Gründe – anderweitige Vermutungen sind in diesem Fall eine Unterstellung, die ich auf das Schärfste zurückweise.
Nichtbeantwortung des Schreibens der SPD vom 24. Januar - Einladung des Insolvenzverwalter in die HFU-Sitzung
Am 31.01.2011 wurde durch den Hauptamtsleiter Wilfried Eckart der Stadtverwaltung der Insolvenzverwalter zur Teilnahme an der Sitzung des HFU am 07.02. gebeten. Zwischenzeitlich hat der Insolvenzverwalter eine Sitzungsteilnahme abgelehnt.
Hierzu noch eine allgemeine Anmerkung: Der Vorwurf der Nichtbeantwortung wird in dem Artikel vom 29.01.2011 erhoben. Es ist mein Bestreben, jegliche an mich gerichtete Schreiben zeitnah zu bearbeiten. Es existiert dahingehend weder eine generelle zeitliche Vorgabe oder Frist und schon gar nicht eine Verpflichtung, dies binnen nicht mal einer Woche zu tun.
Vorlagen zur Bauleitplanung Petriviertel für die Sitzung am 31.01.2011
Dazu verweise ich zunächst auf die Aussagen des Ersten Stadtrates Andreas Willig in der HNA vom 02.02.2011.
Ergänzend dazu weise ich darauf hin, dass gemäß gängigem Procedere der Beratungsfolge die Beschlussfassung im Magistrat in der dafür einberufenen Sitzung am 17.01.2011 nicht erfolgen konnte, weil zumindest ein Magistratsmitglied der SPD-Fraktion sich unmittelbar vor der Sitzung abmeldete, ein weiteres Magistratsmitglied der SPD war ebenfalls nicht anwesend und damit war der Magistrat nicht beschlussfähig (§ 60 HGO Pflicht der Teilnahme an Sitzungen), Resultierend daraus konnte aus formalen Gründen die Thematik im darauf folgenden Ausschuss nicht behandelt werden.
Der Antrag der CDU-Fraktion mit 10 Unterschriften, eine Sondersitzung des Ausschusses mit dem Thema einzuberufen, wurde durch den Vorsitzenden, Herrn Peter Nissen, abgelehnt. Darüber hinaus wurde Herr Peter Nissen in meinem Auftrag von dem Hauptamtsleiter der Stadtverwaltung, Herrn Eckart, um die Einberufung einer entsprechenden Sitzung gebeten. Herr Nisse weigerte sich jedoch. Dies war das zweite Mal das Herr Nissen sich weigerte eine Ausschusssitzung durch zu führen, obwohl dies zu einem reibungslosen Ablauf der Stadtverornetensitzungen notwendig gewesen wäre.
Aufgrund dessen, das die Thematik Bauleitplanung Petriviertel allen Mandatsträgern hinlänglich bekannt war (14 Infos Arbeitskreis, 1 HFU mit Diskussion, 2 öffentliche Veranstaltungen mit Diskussion), wurde entschieden, die Vorlagen direkt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Selbstverständlich wurde dafür der Rat des Rechtsberaters des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingeholt. Laut seiner Auskunft ist diese Verfahrensweise legitim. Entgegen anderslautenden Aussagen von Herrn Dr. Knoche wurden die Vorlagen auch nicht lt. Gerichtsbeschluss von der Tagesordnung genommen, sondern lediglich in Teil C verschoben (von diesem Teil hätten sie problemlos in Teil B übernommen werden können).
Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind haltlos. Mir fehlende politische Neutralität und mangelnde Loyalität gegenüber allen Fraktionen vorzuwerfen, entbehrt jeglicher Grundlage und lässt darüber hinaus den gebotenen Respekt vor dem von mir bekleideten Amt gänzlich vermissen. Ich verwahre mich in aller Form gegen derartige Vorwürfe und damit verbundene persönliche Angriffe.
In meiner Funktion als Stadtverordnetenvorsteherin bin ich mir meiner Pflichten, aber auch meiner Rechte sehr bewusst und ich nehme dieses Amt sehr ernst. Weiterhin werde ich meine Pflichten gewissenhaft erfüllen, aber auch die mir lt. Geschäftsordnung zustehenden Rechte zu Entscheidungen wahrnehmen und mich dahingehend auch nicht unter Druck setzen lassen.
Ich appelliere nochmals an die Mandatsträger zu einem normalen, fairen, sachlichen und vor allem respektvollen Umgang im Parlament im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Hofgeismars zurückzukehren.