Die CDU Fraktion war und ist wegen des Standorts für den Neubau des Krankenhauses am Gewerbegebiet Jahnsportplatz“ nicht glücklich und würde einen anderen Standort, z. B. am Krähenberg favorisieren. Nachdem jedoch die GNH, der Landkreis Kassel und auch die Mehrheit der StaVo mit dem Bürgermeister an der Spitze diesen Standort als einzig möglichen dargestellt haben, sahen wir uns letztlich gezwungen zuzustimmen, um generell einem Neubau nicht im Wege zu stehen und das Krankenhaus für Hofgeismar zu erhalten.

Der Offenlegung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 haben wir nur zugestimmt, weil uns von Seiten der Verwaltung eine Beschlussvorlage mit unvollständiger Begründung vorgelegt wurde. In der Beratung wurde uns kommuniziert, es ändere sich nichts für die Gewerbetreibenden, die Änderung des B-Plans wäre erforderlich, damit das Krankenhaus an der Stelle gebaut werden kann. Als ehrenamtliche Mandatsträger sollten wir davon ausgehen können, dass wir vollständige Informationen und Unterlagen erhalten, dass man uns seitens der Verwaltung unterstützt. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir jede Formulierung hinterfragen müssen, weil man uns Fakten vorenthält! Besonders, da diese Informationen offensichtlich vorlagen – sie sind auf der Homepage der Stadt Hofgeismar veröffentlicht! Es stellt sich für uns die Frage: Warum wurde uns diese Begründung zu keinem Zeitpunkt vorgelegt?

Erst durch die Berichterstattung in der Presse und darauffolgende Recherche haben wir Kenntnis von dieser Begründung erhalten. Darin wird überhaupt erst erläutert, was eine Umwandlung in ein emissionsarmes Gewerbegebiet genau bedeutet und dass diese Änderung eine Herabstufung auf die Stufe eines Mischgebiets bedeutet. Ebenso wie die Folgen für die Gewerbetreibenden. Diese Fakten sind das Kernstück des Beschlusses. In der uns vorgelegten Beschlussvorlage wird dies jedoch mit keinem Wort erwähnt.

Die CDU-Fraktion positioniert sich:

Wir sind fassungslos über die Vorgehensweise der Verwaltung/des Bürgermeisters in Zusammenhang mit dem derzeitigen Gewerbegebiet und gegenüber den Gewerbetreibenden am Jahnsportplatz.

Wir werden einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet Jahnsportplatz“ nicht zustimmen.

Wir zweifeln außerdem die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Offenlegung an, da den Mandatsträgern vor der Abstimmung nur unvollständige Unterlagen vorlagen!

Wir haben uns ausdrücklich immer für die Gewerbetreibenden in Hofgeismar stark gemacht und sind enttäuscht und verärgert über die schlechte Informationspolitik der Verwaltung, insbesondere auch den ehrenamtlichen Mandatsträgern gegenüber.

Wir haben dieses Gewerbegebiet ins Leben gerufen und werden alles dafür tun, damit Gewerbe dort auch eine Chance hat, sich zu entwickeln.

Hofgeismar, Januar 2020

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