Gerichtsurteil: Die Entscheidung über den neuen Hauptamtsleiter der Stadt Hofgeismar muss neu beraten werden.

Antrag Akteneinsichtsausschuss
Anmerkung: Wie aus dem Antrag zu entnehmen ist, ist dies ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, WSD und FDP. Entgegen den Angaben im Artikel der HNA, wurde die Klage ebenfalls von den Stadträten von CDU, WSD und FDP erhoben.

HNA vom 19.10.2020

Hofgeismar – Es ist eine lange Liste: 22 Punkte stehen heute Abend auf der Tagesordnung der Hofgeismarer Stadtverordnetenversammlung. Viele wichtige Themen sind darunter – etwa ein erneuter Versuch, eine Resolution gegen das geplante Atommüll-Zwischenlager Würgassen zu beschließen. Zwei Anträge, die unter hofgeismar.de öffentlich einsehbar sind, fallen vor allem mit Blick auf die bevorstehende Wahl ins Auge. Es geht um einen Akteneinsichtsausschuss und ein Gerichtsurteil zu einer Personalentscheidung im Rathaus – sowie um die Rückzahlung von Abwassergebühren an die Bürger.
An beiden Anträgen ist die CDU beteiligt, die mit ihrem Kandidaten Torben Busse Amtsinhaber Markus Mannsbarth (SPD) bei der Bürgermeisterwahl am 1. November herausfordert. Ist das jetzt also Wahlkampf? Man habe die Themen nicht deshalb auf die Agenda genommen, um Wahlkampf zu machen, sagte CDU-Fraktionschef Thomas Stiehl gegenüber der HNA. „Aber sie sind so wichtig, dass sie noch vor der Wahl an die Öffentlichkeit kommen müssen“, ergänzt Stiehl, man bereite auch noch Flyer dazu vor. Er nennt dabei die Personalie des Hauptamtsleiters als Beispiel: „Dazu gab es erst am 6. Oktober ein Urteil des Verwaltungsgerichtes, das wollten wir abwarten“. Das Thema im Überblick:
Der Hintergrund
Der langjährige Haupt- und Personalamtsleiter der Stadt Hofgeismar, Wilfried Eckart (SPD), geht Ende Februar 2021 in den Ruhestand. Der Posten sollte wegen der Einarbeitung schon frühzeitig neu besetzt werden. Die Hofgeismarer CDU bezweifelt aber diese Begründung. Fraktionschef Thomas Stiehl glaubt vielmehr, dass die SPD noch schnell vor der Bürgermeisterwahl einen Kandidaten platzieren wollte, der auch dann noch im Amt bleiben würde, falls es einen Nicht-SPD-Bürgermeister geben sollte. Um zu klären, ob das Bewerbungsverfahren chancengleich erfolgte und die Eile wirklich nötig war, klagten drei CDU-Stadträte auf Akteneinsicht.
Das Urteil
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass den drei klagenden Stadträten das Recht auf Einsicht in die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber um das Amt des Hauptamtsleiters zustehe. Gleichzeitig untersagt es dem Bürgermeister, den Magistratsbeschluss vom Juli auf Einstellung des Bewerbers (Name der Redaktion bekannt) zu vollziehen, weil dieser rechtswidrig zustande kam. Ein weiterer Antrag, dass die Rechte der Magistratsmitglieder verletzt wurden, wurde dagegen als unzulässig abgelehnt. In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Beratungen des Gemeindevorstands/Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich mündlich erfolgen und ein Anspruch auf schriftliche Beschlussvorlagen nicht besteht, dass die Vorstandsmitglieder aber wegen des hohen Informationsbedürfnisses ein generelles Recht auf Akteneinsicht haben, selbst wenn eine Kommission mit der Auswahl betraut war.
Das sagt die Stadt
Das Urteil des Verwaltungsgerichts stehe am heutigen Montag in der Magistratssitzung auf der Tagesordnung, erklärte Bürgermeister Markus Mannsbarth auf Anfrage unserer Zeitung. Dann soll beraten werden, wie es mit dem Thema Personalbesetzung weitergeht.
Unabhängig davon sei es das gute Recht von Fraktionen, einen Akteneinsichts-Ausschuss zu fordern. Dies sei ja durchaus ein Vorgehen, das nicht unüblich sei. Das kann beispielsweise auch bei anderen Gelegenheiten wie Baumaßnahmen erfolgen. Dies sei ja auch ein demokratischer Wert, dass Abläufe im Magistrat durch das Parlament überprüft würden.

Quellenangabe: Hofgeismarer Allgemeine vom 19.10.2020, Seite 3

« Gebühren sollen sinken Torben Busse gewinnt die Bürgermeisterwahl in Hofgeismar mit 11 % Vorsprung »

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