Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Oktober haben wir öffentlich gemacht, dass die Stadt Hofgeismar mit den Abwasser- und Niederschlagswassergebühren seit 2015 hohe Überschüsse angehäuft hat, obwohl diese eigentlich zu einer Gebührensenkung und Rückgabe an die Bürger hätte führen müssen. Jetzt hat die Verwaltung reagiert und eine Änderung der Satzung für Abwasser und Niederschlagswasser sowie einen Nachtragshaushalt für 2020 eingebracht.

Das freut uns als CDU Hofgeismar außerordentlich.

Uns geht der Ansatz sowohl in der Satzung als auch im Nachtragshaushalt 2020 allerdings nicht weit genug!

Diese „Rückzahlung“ beläuft sich nur auf insgesamt 637.400 € für 2020.
• Abwasser von 3,30 € auf 2,50 € je cbm,
• Niederschlagswasser von 0,62 € auf 0,54 € pro qm.

Bedenkt man, dass seit 2015 die Überschüsse aus den Gebühren jeweils rund 500.000 € pro Jahr betragen und seit 2018 sogar noch weiter gestiegen sind, ist das faktisch keine Rückzahlung sondern lediglich eine vorsichtig kalkulierte Herabsetzung der Gebühren auf ein notwendiges Maß!

Da der Überschuss von 2015 per Gesetz jedoch in 2020 auszugleichen ist, bedeutet das in der Realität, dass für 2020 wieder ein Überschuss erzielt wird. Und – so ginge das Jahr für Jahr weiter! Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Senkung der Gebühren findet so gar nicht statt.

Deshalb hat die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss einen Änderungsantrag eingebracht.

Wir kämpfen dafür, den Ansatz für die „Rückzahlung“ mindestens zu verdoppeln oder gar zu verdreifachen, damit eine echte Rückzahlung an den Bürger auch tatsächlich stattfindet.

Gerade in den momentan schwierigen Zeiten unter Corona-Bedingungen und den damit verbundenen Erschwernissen und teilweise finanziellen Einbußen in großen Teilen unserer Bevölkerung sehen wir als CDU-Fraktion es nicht ein, dass die Stadt Hofgeismar das Geld als „Liquide Mittel“ auf Bankkonten parkt und hierfür sogar Strafzinsen bezahlt, wenn durch eine zügige Rückzahlung der zu viel berechneten Abwasser- und Niederschlagsgebühren eine spürbare finanzielle Entlastung aller Hofgeismarer Bürger erreicht werden kann.

Natürlich können diese Gebühren nicht auf Dauer auf diesem niedrigen Niveau bleiben, sondern nur so lange, bis die Überschüsse an die Bürger zurückgezahlt sind. Danach sind notwendige, kostendeckende Gebühren zu erheben, die nicht wieder zu dauerhaften Überschüssen führen.

Hofgeismar, Dezember 2020

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