Senkung Abwassergebühren

Hofgeismar – Gebühren sind immer ein ergiebiges Thema für Diskussionen. Die CDU-Fraktion in Hofgeismar will jetzt jene für das Abwasser in den Fokus rücken. Die Verwaltung hat sich dazu in einer Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung erklärt.

Die Fraktion
Im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2018 der Stadt Hofgeismar könne man nachlesen, dass es zwischen 2015 und 2018 bei den Abwassergebühren jedes Jahr einen deutlichen Überschuss gegeben habe, sagt die CDU-Fraktion. Insgesamt seien es zwei Millionen Euro, erklärt Fraktionschef Thomas Stiehl. Diese würden im Haushalt nicht auftauchen, die Stadt habe sie quasi von den Bürgern geborgt, von jedem im Schnitt 132 Euro, so Stiehls Darstellung. Man hätte schon für 2020 mit der Rückzahlung beginnen und die Gebühren entsprechend senken müssen, meint die CDU.
In ihrem Antrag, der öffentlich einsehbar auf der Tagesordnung steht, aber als weiter hinten angeführter Punkt nicht mehr zur Behandlung in der Sitzung heute vorgesehen ist, formuliert die CDU dann so: „Da die Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze nicht von selbst auf die naheliegende Idee gekommen ist, ist sie über diesen Antrag zu gesetzestreuem Handeln anzuhalten.“

Die Verwaltung
Natürlich sei es keine Frage: Gebühren sollten kostendeckend sein, nicht mehr, sagt Bürgermeister Markus Mannsbarth. Und wenn es einen Überschuss bei den Gebühren gebe, dann werde dieser an die Gebührenzahler zurückgegeben. Genau das habe die Stadt auch bei den Abwassergebühren vor. „Und so habe ich es auch dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Stiehl in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusse auf Anfrage erklärt“, ergänzt Mannsbarth auf Anfrage der HNA. Dabei habe er ausgeführt, dass man gerade dabei sei zu ermitteln, wie die Rückzahlung in die Abwassergebühren eingepreist werden solle. Sprich: welchen Preis die Hofgeismarer für ihr Abwasser pro Kubikmeter rückwirkend ab 1. Januar 2020 zahlen sollen. Dies solle im Nachtragshaushalt geregelt werden. Das habe er, so Mannsbarth, für eine ausreichende Erklärung gehalten. Umso erstaunter sei er, dass die CDU dieses Thema jetzt in dieser Form aufgreife. Die Rückzahlung erfolge also über die Gebühren, die Anpassung müsse dann entsprechend erst vom Parlament beschlossen werden.
Das Geld aus den Überschüssen sei auf einem Sonderkonto geparkt, es werde selbstverständlich an die Gebührenzahler zurückgegeben, wie es die Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorsehe, ergänzt der Bürgermeister. In der HGO ist auch geregelt, dass Kostenüberdeckungen „innerhalb der folgenden fünf Jahre“ auszugleichen sind. Entsprechend habe man die Regelung für die Überschüsse, die mit Ende des Jahrs 2015 und in den Folgejahren ersichtlich wurden, für 2020 anvisiert, erklärt Mannsbarth weiter.  mam

Quellenangabe: Hofgeismarer Allgemeine vom 19.10.2020, Seite 3

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